KRANKENFAHRTEN
Genehmigungsregelung
Grundsatz : vorherige Verordnung des Arztes + vorherige Genehmigung durch Krankenkasse
Verordnung: Arzt verordnet unter zwei Maßgaben
- Beförderung muss im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung zwingend medizinisch notwendig sein
Angabe der zwingenden medizinischen Notwendigkeit auf der Verordnung. Die Notwendigkeit der – auf dem direkten Weg zu erfolgenden – Beförderung ist gesondert für Hin- und Rückfahrt zu begründen.
Generelle Zulässigkeit für Krankenfahrten ohne Genehmigung durch die Krankenkasse:
a) Stationärer Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt)
b) Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus) gemäß § 115 a SGB V
c) Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in Vertragsarztpraxis gemäß § 115 b SGB V sowie zu Vor- und Nachbehandlung dieser OP (Angabe des OP-Datums).